Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden („Kunde“) und der Kiwa AG („das Unternehmen“) betreffend Service, Reparaturen und Verkauf von Haushaltsgeräten.
1.2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Unternehmen besteht aus den nachfolgenden Bestandteilen. Bei Widersprüchen gelten diese in folgender Rangfolge:
• Der Einzelvertrag zwischen dem Kunden und dem Unternehmen, bestätigt in Form von Auftragsbestätigung oder Vertragsunterlagen.
• Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
• Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
1.3 Kiwa AG behält sich das Recht vor diese AGB jederzeit zu ändern. Die AGB des Kunden oder generell abweichende Bedingungen von diesen AGB seitens des Kunden finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn der Kunde auf solche verweist.

2. Vertragsabschluss

2.1. Voraussetzung für das Zustandekommen eines gültigen Vertrages ist, dass die Lieferadresse für die Ware in der Schweiz liegt und es sich beim Kunden um handlungsfähige Personen über 18 Jahren handelt.

2.2. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt ist ein Angebot von Kiwa AG 30 Tage ab Datum des Angebotes gültig.

2.3. Bestellungen, die unabhängig von einer Offerte von Kiwa AG getätigt werden (bspw. über E-Mail oder per Telefon), stellen einen Antrag des Kunden dar. Der Erhalt dieses Angebots wird dem Kunden durch eine Bestellbestätigung bestätigt. Diese Bestellbestätigung ist noch keine Annahme des Antrags durch Kiwa AG. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn Kiwa AG die Annahme ausdrücklich erklärt (indem Kiwa AG dem Kunden bspw. eine Auftrags- oder Versandbestätigung zustellt).

3. Lieferung/ Montage/ und Serviceauftrag


3.1. Die Montage der gelieferten Geräte erfolgt gemäß den Herstellervorgaben und den vereinbarten Konditionen.

3.2. Der Kunde stellt Strom und Wasser kostenlos zur Verfügung und sorgt für zweckmässige sanitäre Einrichtungen.

3.3. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine steht jeweils unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Zulieferanten, Distributoren und Importeuren.

3.4. Kiwa AG haftet nicht für Schäden, die dem Kunden aufgrund eines Lieferverzugs entstehen, der auf Zulieferer von Kiwa AG zurückzuführen ist. Kiwa AG wird solche Verzögerungen dem Kunden unverzüglich anzeigen und begründen, sobald diese erkennbar sind.

3.5. Terminverschiebungen durch den Kunden sind Kiwa AG mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Einbau- und Montagetermin schriftlich anzuzeigen. Kosten, die aufgrund einer kurzfristigeren Terminverschiebung entstehen, können dem Kunden belastet werden.

3.6. Die Terminverschiebungen durch den Kunden bei Grosslieferungen mindestens 10 Werktage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Kosten, die aufgrund einer kurzfristigeren Terminverschiebung entstehen (insb. zusätzliche Lager- und Lieferkosten), können dem Kunden belastet werden.


4. Zugang zu den Haushaltsgeräten


4.1. Sofern möglich, führt Kiwa AG Reparaturen direkt vor Ort am Standort der jeweiligen Haushaltsgeräte gemäß der Fehlerbeschreibung des Kunden durch. Der Kunde sichert den uneingeschränkten Zugang zu den Haushaltsgeräten zum vereinbarten Termin zu. Etwaige Zusatzarbeiten, Wartezeiten und zusätzliche Kosten aufgrund unzureichenden Zugangs (insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, zusätzliche Anfahrten) können dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Allg. Geschäftsbedingungen (PDF)